Pflegehilfsmittel & Pflegebox: 42 Euro im Monat richtig nutzen

Ratgeber · Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Viele wissen nicht: Die Pflegekasse zahlt jeden Monat bis zu 42 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. So sichern Sie sich den Anspruch – einfach erklärt.

Ratgeberbild der Rundum Pflegeberatung zum Thema Pflegehilfsmittel & Pflegebox

Geprüft von Rukiye Karatag – examinierte Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegedienstleitung und geprüfte Pflegeberaterin nach § 7a SGB XI.

  • Veröffentlicht: 25.06.2026
  • Aktualisiert: 25.06.2026
  • Praxisnah erklärt
Auf einen Blick
  • Die Pflegekasse zahlt bis zu 42 Euro im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Anspruch hat jeder mit Pflegegrad 1 bis 5, der zu Hause versorgt wird.
  • Es ist eine Sachleistung – kein Bargeld, kein ärztliches Rezept nötig.
  • Am einfachsten über eine monatlich gelieferte „Pflegebox“.

Was sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch?

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die bei der Pflege zu Hause regelmäßig gebraucht und aufgebraucht werden – etwa Einmalhandschuhe oder Desinfektionsmittel. Die gesetzliche Grundlage ist § 40 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt dafür einen festen monatlichen Betrag, damit Pflege hygienisch und sicher möglich ist.

Wer hat Anspruch?

Anspruch hat jede pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, die in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in einer Wohngemeinschaft – also nicht vollstationär im Heim – gepflegt wird. Es spielt keine Rolle, ob die Pflege durch Angehörige, Bekannte oder einen ambulanten Pflegedienst erfolgt.

Welche Produkte sind enthalten?

Abgedeckt sind die Produkte der Produktgruppe 54 des Hilfsmittelverzeichnisses, unter anderem:

  • Einmalhandschuhe
  • Hände- und Flächendesinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch
  • Mundschutz (OP- und FFP2-Masken)
  • Schutzschürzen und Fingerlinge

Wie viel zahlt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt aktuell bis zu 42 Euro pro Monat. Wichtig: Es handelt sich um eine Sachleistung. Sie erhalten also keine 42 Euro aufs Konto, sondern Produkte in diesem Wert. Nicht genutzte Beträge werden in der Regel nicht angespart, sondern verfallen am Monatsende – es lohnt sich also, den Anspruch laufend zu nutzen.

So beantragen Sie die Pflegebox

Am unkompliziertesten ist der Weg über einen Anbieter, der eine monatliche „Pflegebox“ zusammenstellt und direkt mit der Pflegekasse abrechnet. Sie wählen die benötigten Produkte aus, der Anbieter holt die Genehmigung ein und liefert anschließend monatlich nach Hause. Alternativ können Sie die Kostenübernahme formlos direkt bei Ihrer Pflegekasse beantragen. Ein ärztliches Rezept ist nicht erforderlich.

Verbrauchshilfsmittel und technische Hilfsmittel unterscheiden

Von den Verbrauchshilfsmitteln zu unterscheiden sind technische Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Rollator oder Hausnotruf. Diese werden meist leihweise gestellt und gesondert beantragt. Einen Überblick über beide Bereiche finden Sie auf der Seite Pflegeleistungen & Hilfsmittel.

Hinweis: Mit der geplanten Pflegereform 2027 könnten Leistungen neu gebündelt werden. Stand Juni 2026 gelten weiterhin die hier beschriebenen Regeln.

Quellen und rechtliche Grundlage

Maßgeblich ist § 40 SGB XI sowie das GKV-Hilfsmittelverzeichnis. Im Einzelfall gelten die Angaben Ihrer Pflegekasse.

Sie sind unsicher, welche Hilfsmittel und Leistungen Ihnen zustehen? Ich helfe Ihnen gern, Ansprüche zu prüfen und richtig zu beantragen.