Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Mein Schwerpunkt: der verpflichtende Beratungseinsatz bei Pflegegeld – verständlich erklärt und persönlich begleitet.

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI wird oft dann wichtig, wenn Pflegegeld bezogen wird und die häusliche Pflege sichergestellt werden soll. Viele Menschen erleben diesen Termin zunächst als Pflicht. In der Praxis kann er aber weit mehr sein: eine ruhige Gelegenheit, Fragen zu stellen, Unsicherheiten zu klären und den Pflegealltag besser zu strukturieren.

Beratungsgespräch zum verpflichtenden Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI

Video: Was ist der Beratungseinsatz?

In rund 90 Sekunden erkläre ich Ihnen persönlich, worum es beim Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI geht.

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Mit dem Pflegegradrechner können Sie den Hilfebedarf strukturiert nach Modulen durchgehen. Das hilft vielen Familien, offene Fragen vor dem Beratungseinsatz besser einzuordnen.

Worum es beim Beratungseinsatz geht

Beim Beratungseinsatz wird gemeinsam auf die aktuelle Pflegesituation geschaut. Ziel ist, die häusliche Pflege zu stabilisieren, praktische Hinweise zu geben und die erforderliche Dokumentation für die Pflegekasse zu erstellen. Gerade Angehörige haben häufig Fragen zu Lagerung, Entlastung, Hilfsmitteln, weiteren Leistungen oder zur Organisation des Alltags. Diese Fragen dürfen und sollen im Termin Platz haben.

Wenn Pflegegeld bezogen wird, ist der Beratungseinsatz bei Pflegegrad 2 und 3 in der Regel einmal pro Halbjahr vorgesehen. Bei Pflegegrad 4 und 5 ist er ebenfalls halbjährlich verpflichtend; zusätzlich sind bis zu zwei freiwillige Termine pro Jahr möglich. Bei Pflegegrad 1 kann eine Beratung auf Wunsch sinnvoll sein.

Wichtig: Im Mittelpunkt stehen nicht nur Formalitäten. Gute Pflegeberatung soll auch dazu beitragen, Angehörige zu entlasten und Versorgungsprobleme frühzeitig zu erkennen.

So läuft der Beratungseinsatz ab

  1. Kurze Anfrage
    Sie melden sich telefonisch oder per E-Mail und schildern kurz Ihre Situation.
  2. Terminabsprache
    Wir vereinbaren einen passenden Termin in Leverkusen oder im Umkreis von ca. 100 Kilometern.
  3. Beratung vor Ort oder im passenden Rahmen
    Im Gespräch wird die Pflegesituation strukturiert besprochen und die Dokumentation vorbereitet.
  4. Klare nächste Schritte
    Sie wissen danach, was erledigt ist und welche weiteren Möglichkeiten bestehen.

Wie oft ist der Beratungseinsatz fällig?

Die Häufigkeit richtet sich nach dem Pflegegrad:

PflegegradBeratungseinsatz
Pflegegrad 2 und 3halbjährlich verpflichtend (2× pro Jahr)
Pflegegrad 4 und 5halbjährlich verpflichtend; zusätzlich bis zu 2 freiwillige Termine/Jahr
Pflegegrad 1bis zu 2 freiwillige Termine pro Jahr

Wird Pflegegeld bezogen und der Beratungseinsatz nicht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen. Die Kosten des Beratungseinsatzes übernimmt in der Regel die Pflegekasse.

Beratungseinsatz in Leverkusen und Umgebung

Ich komme für den Beratungseinsatz persönlich zu Ihnen nach Hause – in Leverkusen, Köln, Düsseldorf, Solingen, Langenfeld und Monheim am Rhein. Einen Überblick bietet die Seite Einsatzgebiet, vertiefende Infos der Ratgeber Beratungseinsatz § 37.3 verständlich erklärt.

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