Pflegegradrechner – Pflegegrad einfach einschätzen
Mit diesem Rechner können Sie die wichtigsten Kriterien Schritt für Schritt einschätzen und eine erste Orientierung zum möglichen Pflegegrad erhalten.
Wichtiger Hinweis:
Dieser Pflegegradrechner dient der ersten Orientierung für Jugendliche und Erwachsene. Für Kinder gelten bei der Begutachtung besondere Regeln. Die Einschätzung bei Kindern erfolgt im Vergleich zu altersentsprechend entwickelten Kindern. Deshalb ist dieser Rechner nicht für die Einschätzung bei Kindern geeignet.
Der Rechner ist eine Orientierungshilfe . Verbindlich sind nur die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst und der Bescheid der Pflegekasse.
Wählen Sie das passende Modul aus, schätzen Sie die Kriterien ein und verfolgen Sie oben laufend die gewichteten Punkte sowie den wahrscheinlichen Pflegegrad.
Punktgrenzen & Besondere Bedarfskonstellation anzeigen
Zusätzliche Hinweise aus der Begutachtungsrichtlinie des MD können Sie am Computer mit der Maus und auf dem Handy durch Antippen des Kriteriums öffnen.
- Pflegegrad 1: 12,5 bis unter 27 Punkte
- Pflegegrad 2: 27 bis unter 47,5 Punkte
- Pflegegrad 3: 47,5 bis unter 70 Punkte
- Pflegegrad 4: 70 bis unter 90 Punkte
- Pflegegrad 5: 90 bis 100 Punkte
Besondere Bedarfskonstellation
In Ausnahmefällen kann Pflegegrad 5 auch bei weniger als 90 Punkten in Betracht kommen. Diese Sonderregel ist sehr eng gefasst und betrifft nur die festgelegte besondere Bedarfskonstellation der weitgehenden Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine.
Gemeint sind Situationen, in denen Greifen, Stehen und Gehen praktisch nicht mehr nutzbar sind und sich dieser Ausfall nicht ausreichend durch Hilfsmittel ausgleichen lässt. Das kann zum Beispiel bei vollständigen Lähmungen aller Extremitäten, bei einem Wachkoma oder bei anderen schweren Bewegungsstörungen mit nahezu aufgehobener Steuerungs- und Gebrauchsfähigkeit vorkommen. Auch minimale Restbewegungen schließen die besondere Bedarfskonstellation nicht automatisch aus.
Die Erläuterungen auf dieser Seite sind bewusst in eigenen Worten zusammengefasst und dienen nur der Orientierung. Maßgeblich bleiben die offizielle Begutachtung und der Bescheid der Pflegekasse.
Aktueller Stand
Noch keine Eingaben
Noch 12,5 Punkte bis Pflegegrad 1
Druckansicht
Ergebnis Pflegegradrechner
Diese Übersicht fasst Ihre Eingaben, die gewichteten Punkte und den aktuell wahrscheinlichen Pflegegrad zusammen.
So lesen Sie das Ergebnis
Die Zusammenfassung oben zeigt immer die aktuellen gewichteten Punkte . Mit dem Button „Ergebnis drucken“ erhalten Sie am Ende eine übersichtliche Druckansicht. Je näher der Wert an einer Grenze liegt, desto wichtiger ist ein genauer Blick auf die einzelnen Kriterien und den tatsächlichen Pflegealltag.
Wenn Sie die Situation gemeinsam fachlich einordnen möchten, unterstütze ich Sie gern bei der Vorbereitung auf die MD-Begutachtung , bei der Einordnung von Hilfebedarfen und – falls bereits ein Bescheid vorliegt – auch beim Widerspruch gegen den Pflegegrad .
Wichtige Praxishinweise zur Einschätzung
Die folgenden Hinweise helfen dabei, einzelne Kriterien im Alltag realistischer einzuordnen.
Wie der Pflegegradrechner funktioniert
Die Einschätzung folgt dem Neuen Begutachtungsassessment (NBA), nach dem auch der Medizinische Dienst arbeitet. Bewertet wird, wie selbstständig eine Person den Alltag bewältigt – aufgeteilt auf sechs Lebensbereiche (Module), die unterschiedlich stark gewichtet werden:
- Modul 1 – Mobilität (10 %): Aufstehen, Umsetzen, Fortbewegen in der Wohnung und Treppensteigen
- Module 2 & 3 – kognitive/kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (zusammen 15 %): gewertet wird der höhere der beiden Werte
- Modul 4 – Selbstversorgung (40 %): Körperpflege, Ernährung, An- und Auskleiden, Toilettengang – der am stärksten gewichtete Bereich
- Modul 5 – Umgang mit Krankheit und Therapie (20 %): Medikamente, Verbandwechsel, Arztbesuche und weitere therapiebedingte Anforderungen
- Modul 6 – Gestaltung des Alltags und sozialer Kontakte (15 %): Tagesablauf gestalten, sich beschäftigen, Kontakte pflegen
Aus den gewichteten Punkten aller Module ergibt sich ein Gesamtwert von 0 bis 100, der dem voraussichtlichen Pflegegrad zugeordnet wird.
Die fünf Pflegegrade nach Punkten
| Pflegegrad | Gewichtete Punkte | Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 12,5 bis unter 27 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit |
| Pflegegrad 2 | 27 bis unter 47,5 | erhebliche Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 3 | 47,5 bis unter 70 | schwere Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 4 | 70 bis unter 90 | schwerste Beeinträchtigung |
| Pflegegrad 5 | 90 bis 100 | schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege |
Unter 12,5 Punkten wird in der Regel kein Pflegegrad anerkannt.
Vom Ergebnis zu den nächsten Schritten
Der Rechner ersetzt keine Begutachtung, hilft aber bei der Einordnung. Passt das Ergebnis zu Ihrer Situation, sind häufig diese Schritte sinnvoll: ein Blick auf die Leistungen der Pflegeberatung, die Leistungen je Pflegegrad 2026, der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI und eine gute Vorbereitung auf die MD-Begutachtung. Zum Vorbereiten gibt es eine kostenlose Checkliste zur MD-Begutachtung (PDF).